| Corporate Governance
Aktive Zusammenarbeit aller Führungsgremien zum Nutzen
einer Unternehmung
Immer mehr Unternehmen verpflichten sich dem Corporate Governance,
d.h. einer aktiven Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Führung.
Corporate Governance regelt Kontrolle, Pflichten und Verantwortlichkeiten,
fördert gegenseitige Ergänzung und Zusammenarbeit aller
an der Führung eines Unternehmens beteiligter Personen.
Jedoch entsprechen immer noch viele Aufsichtsräte nicht den
Kapitalmarkt-Anforderungen an Corporate Governance. Sie sind zum
Beispiel nicht unabhängig, oder haben wenig Branchen und Führungserfahrung.
Somit ist meistens der Aufsichtsrat der schwächste institutionelle
Teil der Corporate Governance. Damit fehlt ein wichtiger Teil, der
Kurskorrekturen einleiten, der Fehler rechtzeitig aufdecken oder
eine weitere Marktchance ins Spiel bringen könnte. Corporate
Governance, so wie ich es verstehe, stellt die wichtige Außenperspektive
dar und schafft eine Erweiterung von Möglichkeiten für
ein Unternehmen. Dies gilt sowohl für von Eigentümern (Familienunternehmungen)
als auch von Institutionen (Konzerngesellschaften, Banken, öffentliche
Hand, Pensionsfonds, u.a.) und Kleinaktionären geführte
Unternehmungen.
Corporate Governance ist angezeigt,
· wenn die Gesamtstrategie einer Unternehmung reflektiert werden soll,
· bei Merger/Acquisition,
· bei Veränderungen der Finanzstruktur und der Investitionsausgaben,
· bei Organisations- und Nachfolgeplanung
· wenn die Leistungsstandards neu festgelegt werden sollen
Gerne helfe ich beim Aufbau von wirkungsvollen Aufsichtsratsgremien.
Mein Beitrag kann dabei sein:
· Sie bei der Suche & Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterstützen;
· neue und alte Aufsichtsräte zu coachen
· sowie auch direkt Aufsichtsratsmandate zu übernehmen.
Anfragen richten Sie bitte an Dr.
Harald Mayer-Rönne |